Engagiert für eine lebendige Gemeinde 

Bunt statt grau: 
Wir suchen coole Motive für triste Stromkästen!! 

KREATIV-AKTION MIT DEN STADTWERKEN FRÖNDENBERRG WICKEDE! Infos: s.u.

Der Bürgerverein Wickede (Ruhr) ist aktiv
zur Förderung von Gesundheit und Lebensqualität in unserer Gemeinde. Mit unserem Engagement informieren wir Sie zu Gesundheitsthemen und unterstützen wir Menschen im ehrenamtlichen Rettungswesen, wir fördern den Gemeinsinn und tragen zur kulturellen Vielfalt bei.

Gesundheit und Lebensqualität

Wissen über aktuelle Entwicklungen in der Medizin zu vermitteln ist uns wichtig. Dafür haben wir zu Info-Veranstaltungen über Forschung und Therapien, zur gesundheit-lichen Selbstverantwortung und  Prävention eingeladen. Das möchten wir wieder aufgreifen und vor allem verbinden mit Menschen und Einrichtungen aus unserer Heimat, die sich im Gesund-heitswesen engagieren. Anregungen zu interessante Themen und Menschen dazu nehmen wir gerne auf. 

Rettungswesen

Als Bürgerverein und Nachfolger des früheren Krankenhaus-Fördervereins ist uns das Rettungswesen besonders wichtig. Wir unterstützen Menschen und Organisationen vor Ort im ehrenamtlichen Rettungswesen als Beitrag für eine sichere und mitsorgende Gemeinde.

Gemeinsinn und Kultur

Gemeinschaftliches Miteinander ist ein wichtiger Wert für uns und Lebenselixier einer sozial vitalen Gemeinde. Durch Veranstaltungen und Projekte möchten wir - gerne in Kooperationen - das kulturelle Leben und das  Zusammengehörigkeits-gefühl in Wickede (Ruhr) stärken.

Über Anregungen, gerade auch für Aktivitäten im künftigen Bürgerhaus, freuen wir uns.
 

Bunte StreetArt für graue StromBoxen: Wir suchen coole Motive von jungen Künstlerinnen und Künstlern*!


Sie sind überall sichtbar - aber meistens nicht schön:
Die grauen Kästen an Straßen und Wegen.  Innen ist Technik für Strom und Telefonie. Außen ist noch Platz für Phantasie und Farbe. Gute Beispiele gibt es in vielen Städten. Coole Grafittis. Kreative Bilder. Faszinierende Muster. 

Das wollen wir in Wickede aufgreifen.
Stadtwerke Fröndenberg Wickede, Gemeinde und wir im Bürgerverein suchen starke Entwürfe für Schaltkästen.

Eine Auswahl möchten wir  in Wickede als Fotofolien auf Stromkästen der Stadtwerke Fröndenberg Wickede aufziehen 

Phantasie ist grenzenlos. 
Besonders aber wünschen wir uns Motive zu diesen Themen:
                                    Natur im Ort. Klimaschutz. 
              Energie und Energiewende. 
Zusammenhalt. Frieden. 

 

Schickt die Vorschläge bitte als Bilddatei (jpg) oder pdf an post@bv-wickede.de bis zum 15. Juni 2025. Stichwort: Bunt statt grau.



* Jede und jeder, der sich Wickede (Ruhr) verbunden fühlt, ist eingeladen, mitzumachen. Insbesondere richtet sich unsere Einladung an junge Leute ab 12 bis 25 Jahre. Die Gestalter/innen der Vorschläge, die wir an Stromkästen umsetzen, möchten wir nach Auswahl auch der Presse vorstellen.  

Wer Ideen und Beispiele sucht:
Einfach mal ,,googeln": Kunst und Stromkästen oder Grafitti und Stromkästen
 Fotos: SWRastatt

Michael Freitag, Geschäftsführer der Stadtwerke, und Bürgermeister Martin Michalzik sind gespannt auf Vorschläge.

Hinweise: 
Wer lieber abstrakt grafisch gestaltet, ist eingeladen, Ideen mit den Farben und Logos von Gemeinde und Stadtwerken umzusetzen.... 

Ob selbst gemalt oder am PC gezeichnet, aus der Phantasie oder als Produkt kreativer Bildbearbeitung (Urheberrechte beachten!), ist Euch bei Euren Entwürfen selbst überlassen.

Nicht alle Schaltkästen sind gleich. Details sollten nicht ganz am Rand stehen. Bitte beachtet, dass ihr Euer Motiv so anlegt, dass es auch die schmalen Seiten eines Schaltkastens links und rechts der Front überdecken kann. 
 

Gute Fahrt für DRK-Aktive

Das DRK Wickede freut sich über ein neues Fahrzeug. Wir freuen uns, dass wir bei der Anschaffung - u.a. über ein Crowdfunding - mithelfen konnten. Das Fahrzeug hat 9 Sitzplätze und 2 Plätze für Rollstühle. Durch kleine Umbauten können bis zu 4 Rollstühle transportiert werden.

Durch Drehen der letzten Sitzbank kann sogar ein Behandlungsplatz geschaffen werden.

Kultur

,,Fulminantes Spiel"

Standing Ovations für Lisa Missori. Die italienische Pianistin gab - vermittelt durch private Kontakte zu Familie Kampmann in Wickede - bei uns am 3.11. ein Benefizkonzert für die Kinderkrebsfürsorge. Klassik, Pop-Interpretationen und eigene Kompositionen begeisterten 80 Gäste über 2 Stunden. Fast 800 Euro kamen für den guten Zweck zusammen.

Themen bisher: Neue Hoffnung bei Arthrosen *** Schlaganfall - was muss ich wissen? *** Patientenverfügung: Darauf kommt es an  *** ,,Expeditionen in den Bauch - Invasive Chirurgie *** Neue Therapien gegen den Krebs *** u.a.

Über uns

Der Bürgerverein Wickede (Ruhr) ist eine bislang noch überschaubare ehrenamtliche Gemeinschaft. Mit unseren Aktivitäten setzen wir insbesondere Gesundheitsinformationen fort, wie sie vorbildlich der frühere Förderverein für das 2011 aufgelöste Marienkrankenhaus Wickede-Wimbern geleistet hat, in dessen Nachfolge wir stehen. Wir übernahmen Ideen und Mittel zunächst unter den Namen Verien für Gesundheit, Notfallvorsorge und Lebensqualität e.V., denn der Notarzt-Standort Wickede-Wimbern war und ist uns ein Anliegen, das aber  derzeit langfristig gesichert scheint. Seit 2019 heißen wir ,,Bürgerverein" mit dem Zusatz ,,Aktiv für Gesundheit und Lebensqualität", denn nun möchten wir uns der Idee einer sozial vitalen Gemeinde auch im weiteren Sinn widmen, insbesondere im Bereich von Kultur, Kreativität und Begegnung.

Einladung zum 
Mittun: Unsere Vereinssatzung

Eingetragen beim AG Arnsberg

§ 1

Der Verein führt den Namen Bürgerverein Wickede (Ruhr).

 

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz „e.V.“.

Der Verein hat seinen Sitz in 58739 Wickede (Ruhr).

 

§ 2

 

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 3

 

Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die ideelle und materielle Förderung und Unterstützung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und des Rettungswesens, der Kunst und Kultur, der Jugend- und Altenhilfe und des bürgerschaftlichen Engagements auf diesen vorgenannten Gebieten. 

Der Verein fühlt sich insbesondere der Unterstützung des öffentlichen Rettungswesens und der Lebensqualität für alle Generationen in Wickede (Ruhr) verpflichtet. 


Der Verein verwirklicht seine Zwecke insbesondere 

  • durch Maßnahmen, die der Förderung der Gesundheit dienen, z.B. Informationen über den medizinischen Fortschritt, gesundheitliche Aufklärung, Präventionsangebote, 
  • durch Unterstützung von Infrastrukturen (wie z.B. Unterkunft, Ausrüstung) im öffentlichen Rettungswesen, wenn dies für den Fortbestand eines Notarztstandortes in Wickede (Ruhr) erforderlich sein sollte, 
  • durch Unterstützung der Qualifizierung und Ausrüstung von ehrenamtlichen Kräften im örtlichen Rettungswesen, 
  • durch Unterstützung oder Organisation von kulturellen Initiativen, Projekten und Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen u. ä.) in Wickede (Ruhr), insbesondere, wenn sie jugendkulturellen Zwecken dienen, sowie Angebote, die jungen und älteren Menschen Möglichkeiten eröffnen, aktiv am Leben der örtlichen Gemeinschaft teilzunehmen. 

 

Die Satzungszwecke können auch durch Kooperationen und durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der vorgenannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklicht werden.

 

§ 4

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 5

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 6

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der  Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 7

Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen eine Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung in der Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

§ 8

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschuss, Tod oder Auflösung der juristischen Person. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden. 

Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsgemäßer Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. 

Jedem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft  der gerichtlichen Entscheidung.

§ 9

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Festsetzung der Mindesthöhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.

§ 10

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 11

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören neben den in §§ 8 und 9 genannten Aufgaben insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstands, Wahl von Kassenprüfern/innen, Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.

In jedem Geschäftsjahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, möglichst im ersten Quartal.

Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt den Mitgliedern als zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.

Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.

 

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.

 

Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.

 

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

 

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

 

§ 12

 

Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus 


dem/der 1. und 2. Vorsitzenden,
dem/der Kassierer/in und
 dem/der Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Mitglieder des Vorstands vertreten.

 

Der geschäftsführende Vorstand wird durch maximal vier Beisitzer unterstützt.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Die Wiederwahl ist zulässig. 

Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Vorstandsamt.

§ 13

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr 2 Kassenprüfer/innen. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstands sein. Wiederwahl ist zulässig.

§ 14

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen an das Altenheim St. Josef und die Häuser St. Raphael in Wickede (Ruhr), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben.

 

Wickede (Ruhr), den 29. September 2012
Änderungsbeschluss vom 26. Februar 2014
Änderungsbeschluss vom 05. April 2017

Änderungsbeschluss vom 10. Juli 2019             Eingetragen beim AG Arnsberg am 27.12.2019

Dieses Feld ist erforderlich.

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

Dieses Feld ist erforderlich.

Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus.
Die Nachricht konnte nicht gesendet werden. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Nachricht wurde erfolgreich gesendet

Ihr Kontakt zu uns...

Telefon: 49 1732854864

E-Mail: martin.michalzik@gmx.de

Adresse: Rissenkamp 28a, Wickede, 58739, NRW, Germany

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.